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Schornsteinsanierung
Eine Schornsteinsanierung muss spätestens
dann durchgeführt
werden, wenn ein neuer Heizkessel eingesetzt wird. Die Energieeinsparverordnung
(EnEV) fordert, dass alle Heizkessel, die vor dem 1.Oktober 1978 eingebaut
wurden und die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen
beschickt werden, bis zum Jahr 2006 stillgelegt werden müssen. Moderne
Heizkessel nutzen die Verbrennungswärme zwar wesentlich besser aus,
die Folge ist aber, dass die Verbrennungsgase mit wesentlich geringerer
Temperatur in den Schornstein gelangen.
Die Schornsteinsanierung soll verhindern, dass es beim Austausch eines
alten Heizkessels zu Durchfeuchtungen oder Versottung des Schornsteins
kommt. Bei der Brennwerttechnik ist eine bauaufsichtlich zugelassene
feuchte- und korrosionsunempfindliche Abgasanlage zwingend erforderlich,
da wegen der geringen Abgastemperaturen Kondenswasser (Kondensat) im
Schornstein anfällt. Aber auch bei Niedertemperaturkesseln kann
die Abgastemperatur auf Werte bis zu 80 Grad sinken. In den alten Schornstein
werden neue, kleiner dimensionierte Rohre eingesetzt. Diese können
aus Edelstahl, aus Glas, aus Keramik oder sogar aus Polypropylen bestehen.
Denken Sie rechtzeitig an eine Schornsteinsanierung! Gerne beraten wir
Sie auch, wenn ein neuer Heizkessel eingesetzt werden muss.
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